Qualität durch Qualifizierung: Kriterien für die Fortbildung
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Der DZVhÄ und seine Landesverbände haben es sich schon immer zur Aufgabe gemacht, ihren ärztlichen Mitgliedern eine breitgefächerte Palette von Fortbildungsmaßnahmen anzubieten. Anfänger und Fortgeschrittene haben so die Möglichkeit, nach Erlangung der Zusatzbezeichnung und praxisbegleitend das erreichte Kompetenzniveau zu erhalten und kontinuierlich zu steigern.
Nur durch konsequente und regelmäßige Qualifizierung lässt sich ein hohes Qualitätsniveau erreichen, wie es Patienten einerseits und Kostenträger andererseits von homöopathischen Ärzten im DZVhÄ erwarten dürfen. Gemeinsames Ziel aller Angebote ist es, homöopathische Ärzte zu Spezialisten ihres Faches zu machen, denen es objektivierbar gelingt, gerade auch chronische Krankheiten sanft und dauerhaft zu heilen. Nur so lässt sich die Homöopathie Hahnemanns als eigenständige und souveräne Heilmethode dauerhaft in unserem Gesundheitssystem verankern.
Mit der Einführung des Homöopathie-Diploms erschien es dem DZVhÄ empfehlenswert, entsprechende Qualitätsstandards festzulegen. Dies nicht zuletzt deswegen, weil das Homöopathie-Diplom bereits heute qualitätsdefinierte Eingangsvoraussetzung für zahlreiche Selektivverträge im vertragsärztlichen Bereich geworden ist: Es ist anzunehmen, dass das Diplom zukünftig einen ähnlichen Stellenwert auch in Verhandlungen mit privaten Kostenträgern einnehmen wird. Der Nachweis regelmäßiger eigener Fortbildung ist daher auch für Erhalt und Verlängerung eines erworbenen Diplomstatus erforderlich.
Die juristisch ausformulierten Qualitätsrichtlinien für Fortbildung zum Erhalt der Diplom-Anerkennung finden Sie hier. In der derzeit geltenden Fassung der Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ finden Sie alle Anforderungen und Bestimmungen verbindlich geregelt. Die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinien lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Als Fortbildungen zählen
a. der Besuch von anerkannten Vorträgen, Seminaren und Kongressen, welche Einzelmittelhomöopathie zum Inhalt haben (s. Registrierungsliste)
b. Besuch von Supervisionsveranstaltungen (s. Registrierungsliste)
c. Besuch von homöopathischen Qualitätszirkeln (s. QZs im Portal)
d. Homöopathische Falldokumentationen
• Fortbildungen müssen öffentlich angekündigt sein und unter persönlicher Anwesenheit eines ärztlichen Leiters mit Homöopathie-Diplom stattfinden.
• Fortbildungen müssen Einzelmittelhomöopathie zum Inhalt haben und dürfen nicht mit homöopathiefremden Themen vermischt sein; Ausnahme: schulmedizinische Fortbildungsanteile mit update-Charakter.
• Falldokumentationen müssen inhaltlichen und formalen Kriterien genügen, die in der Anlage 1 zur Fortbildungsanerkennungsrichtlinie (siehe Internetseite des DZVhÄ im Bereich Ärzte / Weiter- und Fortbildung) dargestellt sind.
• Der DZVhÄ und seine Landesverbände erkennen entsprechend festgelegter Kriterien Fortbildungen als geeignet zur Diplomverlängerung an. Die Teilnehmer sollten sich im Vorfeld darüber informieren, ob die von ihnen zu besuchenden Fortbildungen anerkannt sind.
Fazit
Auch im Bereich der Fortbildungen profitieren Sie von kontrolliert hohem inhaltlichem Niveau, wie es für das Homöopathie-Diplom und seine Verlängerung unumgänglich ist. Dabei steht die Homöopathie Hahnemanns und seiner Nachfolger (Bönninghausen, Kent et al.) im Mittelpunkt, kann aber im Sinne der Forschung und Weiterentwicklung in der Homöopathie durch neuere Strömungen und Möglichkeiten der Fallanalyse und Arzneifindung ergänzt werden.
Häufige Fragen zur Fortbildung
1. Gibt es Diplompunkte fürs Selbststudium?
Lesen macht schlau! Für das erfolgreich nachgewiesene Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ), erhalten Sie pro Ausgabe bis zu drei Diplomfortbildungspunkte. Hierzu muss jeweils der veröffentlichte Fragenkatalog (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Beachten Sie, dass die Herausgebenden nicht für jede Ausgabe diese Möglichkeit anbieten.
2. Kann ich einen Kurs A-F als Fortbildung besuchen?
Ja, die Wiederholung eines vom DZVhÄ anerkannten Kurses A-F (oder Teile hiervon) aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung ist auch zu Fortbildungszwecken möglich. Erteilt wird 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten (max. 8 Fortbildungspunkte/Tag).
3. Können zur Erfüllung der bestehenden Fortbildungsverpflichtungen rund um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch Webinare/Fernseminare besucht werden?
Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Fortbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). Über die Anerkennung entscheidet der regional für eine Veranstaltung zuständige Landesverband des DZVhÄ, der auch Fragen hierzu beantwortet. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.
4. Aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 konnte ich nicht ausreichend Fortbildungsnachweise sammeln. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung?
Für alle Homöopathie-Diplome, deren Gültigkeit vollständig oder anteilig in den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2020 fällt, wird die Nachweisfrist der notwendigen Fortbildungen zur erneuten (Folge-) Ausstellung des Diploms um neun Monate verlängert. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält Ihr Diplom also für weitere neun Monate im Rahmen dieser Kulanzregelung seine Gültigkeit. Sie haben neun Monate mehr Zeit, die für ein Folgediplom insgesamt 100 notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Ggf. passt die DZVhÄ Managementgesellschaft Ihre Teilnahme an den Selektivverträgen automatisch entsprechend an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens acht Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist ein, um ein Anschlussdiplom ohne zeitliche Lücken zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der DZVhÄ kann nicht gewährleisten, dass sich andere Stellen, denen das Diplom ggf. vorgelegt wird, unserer Handhabung anschließen.
5. Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?
Ausstehend
6. Mein Diplom wurde mir aberkannt, da ich den Fortbildungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen bin. Wie kann ich es wieder erlangen?
Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.
7. Welche Qualifikation brauche ich, um eine Fortbildung anzubieten, die vom DZVhÄ anerkannt wird?
Der Leiter einer Fortbildungsmaßnahme soll das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben und von dem zuständigen Landesverband des DZVhÄ als langjährig in Einzelmittelhomöopathie tätiger Arzt anerkannt sein. Das wird geregelt in der Fortbildungsanerkennungsrichtline §4,1. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.
8. Vergibt der DZVhÄ Fortbildungspunke für Mischveranstaltungen (Homöopathie und Nicht-Homöopathie)?
Homöopathische Fort- und Weiterbildungen, die schulmedizinisches Grundlagenwissen bis zu einem Anteil von 25 % der Gesamtstundenzahl anbieten, werden mit voller Stundenzahl anerkannt. Für andere Mischveranstaltungen vergibt der DZVhÄ keine Fortbildungspunkte.
9. Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?
Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).
10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?
Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Für Qualitätszirkel werden pro Jahr maximal 12 Fortbildungspunkte auf das Homöopathie-Diplom angerechnet. Anerkannte QZ stehen unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die reguläre für die Teilnahme an einem Qualitätszirkels.
11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?
Für die Teilnahme an einem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die jeweilige Veranstaltung auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen erfasst ist und Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Es werden sechs Punkte pro Tag bzw. max. 20 Punkte für die gesamte Teilnahme an einem anerkannten mehrtägigigen Kongress vergeben. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom werden im Fall von besuchten ausländischen Kongressen Teilnahmebescheinigungen auch ohne die Angabe der sonst notwendigen Registrierungsnummer oder der Anzahl der zuerkannten Diplom-Punkte akzeptiert, da in der Regel keine speziellen Bescheinigungen für deutsche Teilnehmer ausgestellt werden.
12. Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden?
Ja, jede Veranstaltung muss für die Registrierung von dem LV genehmigt werden, zu dem der Veranstaltungsort gehört – auch wenn sie identisch schon in einem anderen LV stattfand und über diesen registriert worden ist.
13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?
Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.