Ärztliche Qualitätszirkel

Ärztliche Qualitätszirkel

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Ärztliche Qualitätszirkel (QZ) haben sich während der letzten zehn Jahre als Instrumente der Qualitätssicherung vor allem in der vertragsärztlichen Versorgung etabliert. Besondere Merkmale waren von Anfang an Freiwilligkeit, Erfahrungsbezug, Kollegialität, kompetente Moderation, Ergebnisevaluation und insbesondere Kontinuität im Rahmen eines festen Teilnehmerkreises. Im Mittelpunkt stehen praktischer Erfahrungsaustausch und gemeinsame Erörterung schwieriger Fallberichte im Sinne der Intervision.

PDF:  Kontaktadressen Qualitätszirkel 2015

Die Arbeit in Qualitätszirkeln schließt zwanglos an die viel ältere Tradition homöopathischer Arbeitskreise an, in denen schon immer fachlicher Austausch, kritische Reflexion der eigenen Arbeitsweise und themenbezogene Fortbildung gepflegt wurden. Dabei ist es gerade der geschützte Rahmen, der es ermöglicht, in großer Offenheit eigene Fehler, Irrtümer oder methodische Schwierigkeiten kritisch zu hinterfragen und so aneinander und miteinander zu lernen.

Anerkennung von Qualitätszirkeln für das Homöopathie-Diplom

Die Teilnahme an homöopathischen Qualitätszirkeln ist eine preisgünstige Form kontinuierlicher Fortbildung, die im kollegialen Austausch Spaß machen kann. Da QZs zur Verlängerung des Homöopathie-Diploms anerkannt sind, muss ihr Qualitätsniveau hoch sein und transparent dokumentiert werden. Es ist daher folgerichtig, die freiwillige Teilnahme an homöopathischen Qualitätszirkeln zu würdigen und als elementaren Bestandteil der Fortbildung im Rahmen der Fortbildungsanerkennungsrichtlinie für das Homöopathie-Diplom zu integrieren. Die Anerkennung setzt allerdings voraus, dass einige wesentliche Kriterien erfüllt sind, die in der Fortbildungsrichtlinie unter QZ beschrieben sind:

  • Intervision schwieriger oder chronischer Fälle unter dem Aspekt der Einzelmittel-Homöopathie, Materia medica-Differenzierung und begleitender fachlicher oder allgemeiner Praxisprobleme.
  • Kontinuierliche Arbeit mit mindestens vier Terminen pro Jahr in Form von Präsenzveranstaltungen mit mindestens drei und höchstens 15 QZ-Teilnehmern.
  • Moderation durch einen Arzt mit Homöopathie-Diplom und absolviertem Moderatorentraining oder entsprechender didaktischer Qualifikation.
  • Öffentliche Ankündigung der QZ-Treffen und Protokollierung der besprochenen Fälle und Themen.

Aus berufspolitischen Gründen ist es ratsam, Qualitätszirkel bei der KV zu melden und deren Vorgaben zu berücksichtigen. Auf Wunsch betreut die jeweils zuständige KV die gemeldeten QZs hinsichtlich Bekanntmachung, Finden von Teilnehmern, Gewinnung und Training von Moderatoren, Koordination, Vermittlung externer Experten sowie von Räumen, Material und Kommunikationsstrukturen.

Häufige Fragen zur Fortbildung

1. Gibt es Diplompunkte fürs Selbststudium?

Lesen macht schlau! Für das erfolgreich nachgewiesene Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ), erhalten Sie pro Ausgabe bis zu drei Diplomfortbildungspunkte. Hierzu muss jeweils der veröffentlichte Fragenkatalog (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Beachten Sie, dass die Herausgebenden nicht für jede Ausgabe diese Möglichkeit anbieten.

2. Kann ich einen Kurs A-F als Fortbildung besuchen?

Ja, die Wiederholung eines vom DZVhÄ anerkannten Kurses A-F (oder Teile hiervon) aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung ist auch zu Fortbildungszwecken möglich. Erteilt wird 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten (max. 8 Fortbildungspunkte/Tag).

3. Können zur Erfüllung der bestehenden Fortbildungsverpflichtungen rund um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch Webinare/Fernseminare besucht werden?

Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Fortbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). Über die Anerkennung entscheidet der regional für eine Veranstaltung zuständige Landesverband des DZVhÄ, der auch Fragen hierzu beantwortet. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.

4. Aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 konnte ich nicht ausreichend Fortbildungsnachweise sammeln. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung?

Für alle Homöopathie-Diplome, deren Gültigkeit vollständig oder anteilig in den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2020 fällt, wird die Nachweisfrist der notwendigen Fortbildungen zur erneuten (Folge-) Ausstellung des Diploms um neun Monate verlängert. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält Ihr Diplom also für weitere neun Monate im Rahmen dieser Kulanzregelung seine Gültigkeit. Sie haben neun Monate mehr Zeit, die für ein Folgediplom insgesamt 100 notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Ggf. passt die DZVhÄ Managementgesellschaft Ihre Teilnahme an den Selektivverträgen automatisch entsprechend an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens acht Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist ein, um ein Anschlussdiplom ohne zeitliche Lücken zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der DZVhÄ kann nicht gewährleisten, dass sich andere Stellen, denen das Diplom ggf. vorgelegt wird, unserer Handhabung anschließen.

5. Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?

Ausstehend

6. Mein Diplom wurde mir aberkannt, da ich den Fortbildungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen bin. Wie kann ich es wieder erlangen?

Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.

7. Welche Qualifikation brauche ich, um eine Fortbildung anzubieten, die vom DZVhÄ anerkannt wird?

Der Leiter einer Fortbildungsmaßnahme soll das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben und von dem zuständigen Landesverband des DZVhÄ als langjährig in Einzelmittelhomöopathie tätiger Arzt anerkannt sein. Das wird geregelt in der Fortbildungsanerkennungsrichtline §4,1. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.

8. Vergibt der DZVhÄ Fortbildungspunke für Mischveranstaltungen (Homöopathie und Nicht-Homöopathie)?

Homöopathische Fort- und Weiterbildungen, die schulmedizinisches Grundlagenwissen bis zu einem Anteil von 25 % der Gesamtstundenzahl anbieten, werden mit voller Stundenzahl anerkannt. Für andere Mischveranstaltungen vergibt der DZVhÄ keine Fortbildungspunkte.

9. Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?

Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).

10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Für Qualitätszirkel werden pro Jahr maximal 12 Fortbildungspunkte auf das Homöopathie-Diplom angerechnet. Anerkannte QZ stehen unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die reguläre für die Teilnahme an einem Qualitätszirkels.

11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Für die Teilnahme an einem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die jeweilige Veranstaltung auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen erfasst ist und Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Es werden sechs Punkte pro Tag bzw. max. 20 Punkte für die gesamte Teilnahme an einem anerkannten mehrtägigigen Kongress vergeben. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom werden im Fall von besuchten ausländischen Kongressen Teilnahmebescheinigungen auch ohne die Angabe der sonst notwendigen Registrierungsnummer oder der Anzahl der zuerkannten Diplom-Punkte akzeptiert, da in der Regel keine speziellen Bescheinigungen für deutsche Teilnehmer ausgestellt werden.

12. Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden?

Ja, jede Veranstaltung muss für die Registrierung von dem LV genehmigt werden, zu dem der Veranstaltungsort gehört – auch wenn sie identisch schon in einem anderen LV stattfand und über diesen registriert worden ist.

13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?

Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.