Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Veranstaltungskalender des DZVhÄ:

  • Grundsätzlich informiert der Veranstaltungskalender Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ (Diplom) über geeignete Fortbildungsveranstaltungen, für welche Fortbildungspunkte für das Diplom vergeben werden und die somit geeignet sind, der Fortbildungsverpflichtung im Rahmen des Diploms (100 Punkte in fünf Jahren) nachzukommen. Fortbildungsveranstaltungen im Sinne von Einzelveranstaltungen, wie Kongresse, Qualitätszirkel, Seminare, Supervision oder Vorträge, sind nicht Bestandteil der Weiter- bzw. Ausbildung zum Diplom und werden daher nicht im Rahmen der Erstausstellung eines Homöopathie-Diploms anerkannt.
  • Der Veranstaltungskalender informiert auch über vom DZVhÄ anerkennte Veranstaltungen aus dem Bereich Weiter- und Ausbildung (Kurse A-F, Fallseminar). Neben der Anerkennung werden für diese Veranstaltungen keine Diplompunkte vergeben. Solche Veranstaltungen können aber u.U. dennoch als Fortbildungsveranstaltung auf die erneute Ausstellung eines Diploms angerechnet werden. Details sind in diesem Internetangebot zu finden oder direkt den aktuellen Richtlinien zum Homöopathie-Diplom zu entnehmen.
  • Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für das Diplom bzw. die Anerkennung von Veranstaltungen aus dem Bereich Weiter- und Ausbildung erfolgt auf Antrag durch den Veranstalter rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung. Für die Bearbeitung des Antrages und die Freischaltung der Veranstaltung im Veranstaltungskalender ist derjenige Landesverband des DZVhÄ verantwortlich, in dessen Einzugsbereich die Veranstaltung stattfinden soll. Für die Entscheidung des Landesverbandes maßgeblich sind allein die Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ (Link) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  • Veranstaltungen in Klassischer Homöopathie mit Einzelmitteln, die nicht die Vorgaben der  Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ treffen, können nach Ermessen des jeweiligen Landesverbandes des DZVhÄ auch ohne Zuerkennung von Fortbildungspunkten bzw. Anerkennung als Veranstaltungshinweis im Veranstaltungskalender veröffentlicht werden, wenn dies im Interesse der Nutzer dieses Kalenders liegt. Ein Anspruch auf eine solche Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
  • Für alle veranstaltungsbezogenen Informationen, die Durchführung einer Veranstaltung sowie die damit einhergehenden Pflichten ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Ihre Region zuständigen Landesverband des DZVhÄ oder die Bundesgeschäftsstelle unter 030 – 325 97 34 0. Vielen Dank!

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