Neu-Ausstellung des Homöopathie-Diploms

Neu-Ausstellung des Homöopathie-Diploms

(Foto: DZVhÄ)

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig und muss anschließend neu beantragt werden.

Diplom-Inhaber müssen zur Überprüfung der Fortbildungsnachweise über 100 Fortbildungsstunden in Einzelmittelhomöopathie aus den letzten fünf Jahren für die Neuausstellung oder die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie der Managementgesellschaft ihre Fortbildungsnachweise spätestens 8 Wochen vor Ablauf (gültig bis…) an den → Diplombeauftragten des zuständigen Landesverbands schicken.

Antragsformulare und wichtige Informationen

Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?

Nutzen Sie hierfür bitte unbedingt das Formular „Antrag auf erneute Ausstellung des Homöopathie-Diploms“ (Seite 3 des Formulars):

  1. Kopien der Fortbildungsnachweise nach Datum sortiert zusammenstellen – getrennt in Nachweise für öffentliche Fortbildungen sowie Qualitätszirkel/Arbeitskreise. Es müssen 100 UStd. der letzten 5 Jahre seit Diplom-Ausstellungsdatum vorgelegt werden. Es zählen die Zeiteinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 min.), nicht die Fortbildungspunkte der Ärztekammer.
  2. Die öffentlichen Fortbildungen in die entsprechende Rubrik des Formulars eintragen und die zugehörigen Belege (bzw. Ihren elektronischen Ausdruck von der LÄK mit Kennzeichnung der homöopathischen Fortbildungen) rechts oben mit der zugehörigen Kennung (FB1, FB2, FB3 …) aus der ersten Spalte der Liste versehen (bei mehrseitigen Belegen auf jedem Blatt).
  3. Die Qualitätszirkel / Arbeitskreise ebenfalls in die entsprechend benannte Rubrik des Antragsformulars eintragen und die zugehörigen Belege rechts oben mit der zugehörigen Kennung (QZ1, QZ2, QZ3 …) aus der ersten Spalte der Liste versehen (bei mehrseitigen Belegen auf jedem Blatt).
  4. Den zuständigen Ansprechpartner Ihres Landesverbandes finden Sie auf der zweiten Seite diese Checkliste. Zuständig ist der Landesverband (LV) des Bundeslandes, in dem Sie Mitglied sind bzw. bei Nichtmitgliedern der Landesverband, in dessen Bundesland Ihre Praxis liegt. Falls Sie keine Praxis haben, ist Ihr Wohnort ausschlaggebend. Bitte schicken Sie KEINE Nachweise an die DZVhÄ-Geschäftsstelle in Berlin.
  5. Ihre Einträge und die Belege auf Vollständigkeit – Fax-Nr. und E-Mail-Adresse eingetragen? – und richtige Zuordnung prüfen.
  6. Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Antrag (Sie unterschreiben an drei hierfür entsprechend gekennzeichneten Stellen) senden Sie bitte mit allen Belegen bis spätestens 4 Wochen VOR Ablauf Ihres Diploms an Ihren Ansprechpartner beim zuständigen Landesverband.
  7. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie eine neue Diplomurkunde vom Landesverband zugesandt.

Frequently Asked Questions

Allgemeines Go To Top

1. Welche Möglichkeiten gibt es, mich als Ärztin oder Arzt homöopathisch zu qualifizieren?

Einige wenige Ärztekammern bieten die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie an. Für Ärzte, deren zuständige Ärztekammer die Zusatzweiterbildung Homöopathie nicht anbietet, ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ die einzige Möglichkeit, ein anerkanntes ärztliches Ausbildungszertifikat in diesem Fach zu erwerben. Der Erwerb des Homöopathie-Diploms ist bundesweit unabhängig von der jeweiligen Ärztekammer möglich.

Außerdem bietet der DZVhÄ für bestimmte Teilbereiche den Erwerb eines Homöopathie-Zertifikates als ersten weniger umfassenden Qualifikationsschritt an.

Alle Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote finden Sie in unserem DZVhÄ-Veranstaltungskalender.

2. Ich habe die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren. Gibt es Aufbau-Module für Homöopathie?

Gern können Sie an den angebotenen Fortbildungen teilnehmen. Wenn Ihnen das zu wenig ist, steht Ihnen die Teilnahme an einer kompletten Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ offen. Außerdem bietet der DZVhÄ für bestimmte Teilbereiche den Erwerb eines Homöopathie-Zertifikates als ersten weniger umfassenden Qualifikationsschritt an.

Alle Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote finden Sie in unserem DZVhÄ-Veranstaltungskalender.

3. Welche Einführungs- und Schnupperveranstaltungen gibt es für junge bzw. interessiere Kollegen?

Junge Ärzte und interessierte Kollegen können jederzeit einen ersten fundierten Einblick in die Homöopathie mittels des von WissHom angebotenen online-Lernprogramms Basiswissen Homöopathie erlangen (https://basiswissen-homoeopathie.de/). Empfehlen Sie dieses kostenfreie Angebot gerne weiter – oder probieren Sie es selbst einmal aus!

Weitere Einführungs- und Schnupperveranstaltungen, sofern angeboten und terminiert, finden Sie im Veranstaltungskalender. Wenn Sie aber bereits überzeugt sind, sollten Sie Ihre fundierte Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ mit einem A-Kurs starten oder sich ggf. für ein kompakteres Programm zum Erwerb eines Homöopathie-Zertifikates (DZVhÄ) entscheiden.

Für Studierende bietet der DZVhÄ übrigens regelmäßig Workshops sowie einen online-Arbeitskreis an. Selbstverständnis werden auch Präsenz-Arbeitskreise sowie Wahlpflichtfächer an den Universitäten unterstützt. Alle Angebote für Studierende finden Sie hier.

Studierende Go To Top

1. Unterstützt mich der DZVhÄ auf der Suche nach einem Famulaturplatz in einer homöopathischen Praxis?

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

2. Enthält die Veranstaltungsdatenbank des DZVhÄ auch spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende?

Ja, spezielle Veranstaltungsangebote für Studierende, wie z.B. Vorlesungen, Arbeitskreise oder Wahl(pflicht)fächer, sind in unserer Veranstaltungsdatenbank unter der Kategorie „Weitere Fachgruppen“ zu finden, sofern uns diese gemeldet wurden.

3. Unterstützt der DZVhÄ auch angehende Tier- und Zahnärzte sowie Apotheker?

Ja, alle studentischen Angebote des DZVhÄ stehen grundsätzlich auch Studierenden der Tier- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie offen. Auch wenn der DZVhÄ in erster Linie ein humanmedizinischer Ärzteverband ist, haben wir Mitglieder aus den genannten Fachrichtungen, die sich freuen, dem Nachwuchs mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

4. Kann ich bereits vor der Approbation mit der homöopathischen Ausbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie oder zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ beginnen?

Grundsätzlich können die Kurse A und B besucht werden. Dabei ist zu beachten: Für bereits während des Studiums besuchte Kurse gilt, dass jeweils die halbe Stundenzahl eines A-Kurses und die halbe Stundenzahl eines B-Kurses im Rahmen der Diplomausbildung auf den Stundenbereich 101 bis 300 der Fallseminare angerechnet werden. Die nachzuweisenden Fallseminarstunden reduzieren sich also. Eine Anrechnung auf die von den Ärztekammern vergebene Zusatzbezeichnung Homöopathie ist nicht möglich. Hierauf hat der DZVhÄ auch keinen Einfluss. In Hinblick auf die Zusatzbezeichnung müssen der A- und B-Kurs also in jedem Fall nach der Approbation nochmals absolviert werden. Die Wiederholung der Lehrinhalte beider Kurse ist aber sicher nicht von Nachteil.

Auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt wurde eine neue Musterweiterbildungsordnung beschlossen, wonach zukünftig die Zusatzbezeichnung Homöopathie auch die Kurse E und F umfassen soll. Solange einzelne Landesärztekammern diese Musterweiterbildungsordnung nicht ratifiziert haben, sind die Kurse E und F jedoch noch nicht Gegenstand der Zusatzbezeichnung. Dann gilt, dass von den Weiterbildungskursen A-F, die bereits während des Studiums (der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) absolviert wurden, die Kurse E und F für die Erteilung des Diploms angerechnet werden können (Beschluss DV November 2016). Da zu erwarten ist, dass nach und alle Landesärztekammern ihre Weiterbildungsordnungen an den Beschluss des Ärztetages anpassen werden, handelt es sich bei der Regelung um ein Auslaufmodell. Bitte sprechen Sie uns ggf. an.

5. Kann ich ohne Facharztweiterbildung die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erwerben?

Für die Zusatzbezeichnung hängt das von der Weiterbildungsordnung der für Sie zuständigen Ärztekammer ab. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig. Für das Diplom ist keine Anerkennung als Facharzt erforderlich. Der DZVhÄ empfiehlt jedoch aus berufspolitischen Gründen, die Zusatzbezeichnung nach Möglichkeit in jedem Fall – ggf. also auch nachträglich zu erwerben – da nur so die Homöopathie in den Gremien angemessene Berücksichtigung und Vertretung findet.

6. Warum sollte ich als Medizinstudent Mitglied im DZVhÄ werden?

Sie werden Teil der ältesten bestehenden Ärztegesellschaft der Welt (gegründet 1829) und Mitglied eines modernen Berufsverbandes. Die Mitgliedschaft für Studierende ist kostenfrei, sofern dem zuständigen Landesverband jedes Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird.

Neben den Vorteilen einer Mitgliedschaft beim DZVhÄ im Allgemeinen (u.a. Aussendungen mit berufspolitischen Informationen und Hinweisen zu Fortbildungsveranstaltungen, vergünstigte Teilnahmegebühren…) gelten für Studierende folgende Besonderheiten:

  • Kostenfreie Mitgliedschaft im DZVhÄ.
  • Bei Mitgliedschaft im DZVhÄ kostenfreier Bezug der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ).
  • Einladungen zu unterschiedlichen vom DZVhÄ für den ärztlichen Nachwuchs als Präsenz- oder Online-Format organisierten Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen (z.B. Summer/Winter Schools)
  • Kostenfreie Teilnahme am Deutschen Ärztekongress für Homöopathie
  • Je nach Bedarf und Verfügbarkeit werden auf Antrag individuelle Veranstaltungsstipendien vergeben, um entweder die Teilnahme an homöopathischen Fachveranstaltungen (Teilnahmegebühren, Reise- und Unterkunftskosten etc.) oder die Organisation und Durchführung selbstorganisierter Veranstaltungen mit homöopathischem Bezug (Raumkosten, Dozentenhonorare, Materialien etc.) anteilig zu unterstützen.
  • Der DZVhÄ unterstützt jährlich bis zu fünf universitäre Wahlpflichtfächer Homöopathie mit Förderzuschüssen in Höhe von jeweils 700 Euro. Weitere Infos finden Sie hier; siehe Abschnitt IV.
  • Unterstützung auf der Suche nach Hospitations- und Famulaturplätzen in homöopathischen Praxen sowie Vermittlung von erfahrenen homöopathischen Ärzten im Rahmen eines längerfristigen studienbegleitenden Mentorings (nach Verfügbarkeit).
  • Vergünstigte Teilnahme an vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden organisierten A-Kursen für 50,00 €.
  • Verlängerter Ausleihzeitraum in der Europäischen Bibliothek für Homöopathie (EBH) in Köthen/Anhalt: Dort können je nach Verfügbarkeit Basispakete (Repertorium, Organon, Materia Medica) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgeliehen werden. Ggf. müssen die Versandkosten übernommen werden.

Fortbildung Go To Top

1. Gibt es Diplompunkte fürs Selbststudium?

Lesen macht schlau! Für das erfolgreich nachgewiesene Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ), erhalten Sie pro Ausgabe bis zu drei Diplomfortbildungspunkte. Hierzu muss jeweils der veröffentlichte Fragenkatalog (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Beachten Sie, dass die Herausgebenden nicht für jede Ausgabe diese Möglichkeit anbieten.

2. Kann ich einen Kurs A-F als Fortbildung besuchen?

Ja, die Wiederholung eines vom DZVhÄ anerkannten Kurses A-F (oder Teile hiervon) aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung ist auch zu Fortbildungszwecken möglich. Erteilt wird 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten (max. 8 Fortbildungspunkte/Tag).

3. Können zur Erfüllung der bestehenden Fortbildungsverpflichtungen rund um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch Webinare/Fernseminare besucht werden?

Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Fortbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). Über die Anerkennung entscheidet der regional für eine Veranstaltung zuständige Landesverband des DZVhÄ, der auch Fragen hierzu beantwortet. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.

4. Aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 konnte ich nicht ausreichend Fortbildungsnachweise sammeln. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung?

Für alle Homöopathie-Diplome, deren Gültigkeit vollständig oder anteilig in den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2020 fällt, wird die Nachweisfrist der notwendigen Fortbildungen zur erneuten (Folge-) Ausstellung des Diploms um neun Monate verlängert. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält Ihr Diplom also für weitere neun Monate im Rahmen dieser Kulanzregelung seine Gültigkeit. Sie haben neun Monate mehr Zeit, die für ein Folgediplom insgesamt 100 notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Ggf. passt die DZVhÄ Managementgesellschaft Ihre Teilnahme an den Selektivverträgen automatisch entsprechend an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens acht Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist ein, um ein Anschlussdiplom ohne zeitliche Lücken zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der DZVhÄ kann nicht gewährleisten, dass sich andere Stellen, denen das Diplom ggf. vorgelegt wird, unserer Handhabung anschließen.

5. Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?

Ausstehend

6. Mein Diplom wurde mir aberkannt, da ich den Fortbildungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen bin. Wie kann ich es wieder erlangen?

Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.

7. Welche Qualifikation brauche ich, um eine Fortbildung anzubieten, die vom DZVhÄ anerkannt wird?

Der Leiter einer Fortbildungsmaßnahme soll das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben und von dem zuständigen Landesverband des DZVhÄ als langjährig in Einzelmittelhomöopathie tätiger Arzt anerkannt sein. Das wird geregelt in der Fortbildungsanerkennungsrichtline §4,1. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.

8. Vergibt der DZVhÄ Fortbildungspunke für Mischveranstaltungen (Homöopathie und Nicht-Homöopathie)?

Homöopathische Fort- und Weiterbildungen, die schulmedizinisches Grundlagenwissen bis zu einem Anteil von 25 % der Gesamtstundenzahl anbieten, werden mit voller Stundenzahl anerkannt. Für andere Mischveranstaltungen vergibt der DZVhÄ keine Fortbildungspunkte.

9. Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?

Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).

10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Für Qualitätszirkel werden pro Jahr maximal 12 Fortbildungspunkte auf das Homöopathie-Diplom angerechnet. Anerkannte QZ stehen unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die reguläre für die Teilnahme an einem Qualitätszirkels.

11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Für die Teilnahme an einem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die jeweilige Veranstaltung auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen erfasst ist und Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Es werden sechs Punkte pro Tag bzw. max. 20 Punkte für die gesamte Teilnahme an einem anerkannten mehrtägigigen Kongress vergeben. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom werden im Fall von besuchten ausländischen Kongressen Teilnahmebescheinigungen auch ohne die Angabe der sonst notwendigen Registrierungsnummer oder der Anzahl der zuerkannten Diplom-Punkte akzeptiert, da in der Regel keine speziellen Bescheinigungen für deutsche Teilnehmer ausgestellt werden.

12. Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden?

Ja, jede Veranstaltung muss für die Registrierung von dem LV genehmigt werden, zu dem der Veranstaltungsort gehört – auch wenn sie identisch schon in einem anderen LV stattfand und über diesen registriert worden ist.

13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?

Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.

Aus-/Weiterbildung Go To Top

1. Was muss ich für den Erwerb des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ alles machen?

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  1. 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung (diese werden auf 2. angerechnet).
  1. Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich HomöopathieODER

    18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.

  1. Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  2. Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  3. Abschluss-Kolloquium beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

2. Wie oft und wo werden die Kurse A-F angeboten?

Alle Kurse sollen bundesweit mindestens einmal jährlich stattfinden. Der DZVhÄ und seine Landesverbände sind darüber hinaus bestrebt, den Kurs A bundesweit zweimal pro Kalenderjahr anbieten zu können.

3. Muss ich die Kurse A-F in einer vorgeschriebenen Reihenfolge absolvieren?

Nein, allerdings erfolgt der Aufbau der kompletten Ausbildung einer inneren Logik, so dass die Einhaltung der Reihenfolge empfehlenswert ist. Auf jeden Fall sollte mit den Kursen A und B die Ausbildung begonnen werden. Dies sichert, dass im weiteren Verlauf die Beschäftigung mit der Homöopathie auf einer soliden Grundlage stattfinden kann.

4. Was bedeutet es, wenn ein Kurs nicht von der zuständigen Ärztekammer zertifiziert ist?

Sofern eine Ärztekammer keine Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie anbietet, erfolgt auch keine Akkreditierung entsprechender Kurse durch diese Ärztekammer. Daher übernimmt der DZVhÄ diese Akkreditierung: Nur vom DZVhÄ anerkannte Kurse A-F können für den Erwerb des Homöopathie-Diploms angerechnet werden. Es gelten die Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.

Sofern Kurse für Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie von einer Ärztekammer akkreditiert sind, erkennt der DZVhÄ die entsprechenden Veranstaltungen in der Regel auch für den Erwerb des Homöopathie-Diploms an. Setzen Sie sich im Vorfeld für eine Abklärung gern mit uns in Verbindung.

5. Kann ich für die Erlangung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ Kurse aus unterschiedlichen Bundesländern mischen?

Ja, alle Kurse A-F sind überregional kombinierbar. Wichtig ist, dass die Kurse vom DZVhÄ akkreditiert sind. Alle Kurse, die im offiziellen DZVhÄ-Veranstaltungskalender geführt werden, verfügen über die notwenige Akkreditierung. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte.

6. Können im Rahmen der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie bzw. im Rahmen der Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch als Webinar/Fernseminar angebotene Kurse A-F besucht werden?

Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Weiterbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). In Hinblick auf die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie entscheidet die jeweilige Landesärztekammer, beim Homöopathie-Diplom der regional zuständige Landesverband des DZVhÄ. Sofern die Anerkennung durch eine Ärztekammer vorliegt, übernimmt der DZVhÄ diese in der Regel. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.

7. Unterstützt mich der DZVhÄ auf der Suche nach einer geeigneten Lehrpraxis für die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie bzw. für eine andere fachärztliche Weiterbildung, wenn ich diese in einer Praxis mit homöopathischem Profil absolvieren möchte?

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

8. Die für mich zuständige Landesärztekammer bietet keine Zusatzweiterbildung Homöopathie an. Was kann ich tun?

Die Struktur der ärztlichen Weiterbildung, die auch die Zusatzbezeichnung Homöopathie umfasst, definiert die Bundesärztekammer (Musterweiterbildungsordnung MWBO). Nicht alle Landesärztekammern übernehmen die MWBO unverändert. Daher verleihen nicht alle Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Auch differiert im Einzelfall die genaue Ausgestaltung der Weiterbildung, z.B. hinsichtlich ihres Umfangs Kurse A-D bzw. A-F. Im Rahmen des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist bundesweit jedoch für jeden interessierten Arzt eine fundierte homöopathische Ausbildung (Kurse A-F) verfügbar, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließt. Weitere Informationen zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ finden Sie auf dieser Website.

9. Wird mein ECH-Diplom bei der Ausstellung eines Homöopathie-Diploms des DZVhÄ angerechnet?

Die Anrechnung eines Homöopathie-Diploms des ECH auf ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ mit fünfjähriger Laufzeit erfolgt in Abhängigkeit des Ausstellungsdatums des ECH-Diploms: Erfolgt die Beantragung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des ECH-Diploms, sind neben dem Ablegen einer kostenpflichtigen Prüfung vor dem zuständigen DZVhÄ-Landesverband entsprechend der Abschlussprüfung zum Homöopathie-Diplom keine weiteren Nachweise zu erbringen. Mit Beginn des vierten Jahres nach Ausstellung des ECH-Diploms sind neben der in jedem Fall abzulegenden oben genannten Prüfung mit dem Antrag pro weiterem Jahr der Laufzeit Fortbildungsnachweise im Umfang von zwanzig Stunden, jedoch nicht mehr als 100 Stunden, entsprechend den Bestimmungen der geltenden Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ vorzulegen. Die Fortbildungsnachweise dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als fünf Jahre sein. Für verbleibende Zeiträume von weniger als einem Jahr muss der Fortbildungsnachweis nicht anteilig erbracht werden. Ein gemeinsam mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ausgestelltes Diplom des ECH (Doppeldiplom) kann nicht auf ein DZVhÄ-Diplom angerechnet werden.

10. Ersetzt ein Master-Titel die Weiterbildung Homöopathie bei der Ärztekammer?

Der Master-Titel wurde europaweit für die unterschiedlichsten Fächer und Ausbildungsbereiche eingeführt und ist ein universitärer Abschluss. Die Weiterbildung Homöopathie beginnt erst nach der Approbation. Sie wird mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschlossen, die nur von den Ärztekammern vergeben wird.

11. Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben?

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind bei den Landesärztekammern Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten gefordert, in den anderen Bundesländern ein Facharzt. Für den Erwerb des Homöopathie-Diplom sind 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten Voraussetzung ODER in einer vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungspraxis (siehe Weiterbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.3). Bitte beachten: Die Weiterbildungsermächtigung für Homöopathie gilt in der Regel nur für maximal 6 Monate.

12. Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen?

Qualitätszirkel sind auch offen für Kollegen, die noch in der Weiterbildung sind; sie werden aber nicht für die Weiterbildungszeiten angerechnet. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.

Veranstaltungskalender Go To Top

1. Wie funktioniert die die Detailsuche des online-Veranstaltungskalenders?

Der online-Veranstaltungskalender des DZVhÄ ist jederzeit bequem und von überall im Internet unter www.weiterbildung-homoeopathie.de/veranstaltungen zu erreichen. Das online-Format ermöglicht es, Angebote kurzfristig erfassen oder auch aktualisieren zu können, so dass stets die neuesten Informationen abrufbar sind. Der Fokus liegt auf für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ akkreditierten Veranstaltungen gemäß der geltenden Diplom-Richtlinien – sowohl im Rahmen der Aus- wie auch der regelmäßigen Fortbildung.

Die Suchmaske: Im Freitextfeld (1.) können Sie nach einem bestimmten Begriff, Dozentennamen oder Veranstaltungsort suchen. Über die Filterfunktion (2.) können Sie die Ergebnisse zusätzlich einschränken. Sie können auch ganz ohne Freitext und nur mittels der Filter suchen und erhalten dann alle Veranstaltungen mit den gesuchten Eigenschaften. Sofern Sie zu viele Filter setzen, kann es sein, dass die Datenbank über keine passenden Ergebnisse verfügt. Über den Button ganz rechts (3.) können Sie die Darstellungsweise Ihrer Ergebnisse Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.

2. Wie funktioniert die die Schnellsuche des online-Veranstaltungskalenders?

Der online-Veranstaltungskalender des DZVhÄ ist jederzeit bequem und von überall im Internet zu erreichen. Mit Hilfe der Schnellsuchefunktion gelangen Sie unkompliziert zu einer Übersicht der bevorstehenden Veranstaltungsangebote der jeweiligen Rubrik, wie z.B. A-F Kurse, Fortbildung/Seminar oder Kongress. Alle Schnellsucherubriken finden Sie unter www.weiterbildung-homoeopathie.de/veranstaltungssuche-schnellsuche.

Alternativ finden Sie die wichtigsten Schnellsucherubriken immer auch direkt in der rechten Spalte auf der Weiter- und Fortbildungswebsite.

3. Kann eine Veranstaltung gleichzeitig als Weiter- und Fortbildung anerkannt werden?

Nein, eine Veranstaltung kann nur für einen Bereich anerkannt werden, da die Anforderungen jeweils unterschiedlich sind. Die Landesärztekammern legen strenge Qualitätsmaßstäbe an Weiterbildungskurse. Eine gleichzeitige Anerkennung als Fortbildung kann dazu führen, dass entsprechende Teilnahmenachweise durch die Ärztekammern letztlich doch nicht anerkannt werden und der Weiter- oder Fortbildungskurs gegenüber der jeweiligen Ärztekammer anderweitig wiederholt werden muss. Der wiederholte Besuch eines Weiterbildungskurses zu Fortbildungszwecken kann jedoch auf die Fortbildungsverpflichtung im Rahmen des Homöopathie-Diploms angerechnet werden.

4. Mit welchen Daten logge ich mich ein?

Wenn Sie bereits eine Veranstaltung unter www.dzvhae.de eingegeben haben, wurde Ihr Login übernommen. Sie können Sich mit Ihrer E-Mailadresse und dem Ihnen bekannten Passwort anmelden.

Dozierende Go To Top

1. Wozu benötige ich vom DZVhÄ eine Ausbildungsbefugnis (Diplom) und was ist hierfür nachzuweisen?

Damit Ausbildungsangebote zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ anerkannt werden können, müssen die Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Befugnis zur Ausbildung vom DZVhÄ zu erhalten.

Alle Anforderungen an die fachliche Eignung eines Ausbildungsbefugten regelt -> § 3 Absatz 1 Ausbildungsanerkennungsrichtlinie zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.

Demnach erfüllt die zur Anerkennung für die Homöopathie-Diplomausbildung erforderliche fachliche Eignung als Leiter einer Homöopathie-Diplom-Ausbildungsmaßnahme, wer

  • entweder
    • die -> Weiterbildungsbefugnis für Homöopathie nach den Regelungen der gültigen Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und das gültige Homöopathie-Diplom
      oder
    • eine vom DZVhÄ erteilte -> Ausbildungsermächtigung besitzt;
      und
  • homöopathisch-fachliche und didaktische Fortbildungen von mindestens 150 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung absolviert hat (z.B. in Form von Fortbildungen in Einzelmittelhomöopathie, entsprechenden Arbeitskreisen, Qualitätszirkeln, Intervisionen, Supervisionen und Fortbildungen zur Erwachsenenpädagogik) – sofern eine vom DZVhÄ erteilte Ausbildungsermächtigung vorliegt, werden die dort nachgewiesen Unterrichtstunden entsprechend angerechnet; und
  • mindestens fünf chronische Krankheitsfälle über mindestens zwei Jahre mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation, Verlauf und Begründung der Mittelwechsel dokumentiert hat; und
  • mindestens 50 homöopathische Erst- oder Folgeanamnesen pro Jahr in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erhoben hat.

Sofern sich die Tätigkeit auf die praktische Ausbildung in einer Praxis oder Klinik beschränkt („kleine Ausbildungsbefugnis“), reduzieren sich die Anforderungen auf:

  • entweder
    • die -> Weiterbildungsbefugnis für Homöopathie nach den Regelungen der gültigen Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer und das gültige Homöopathie-Diplom
      oder
    • eine vom DZVhÄ erteilte -> Ausbildungsermächtigung.

2. Wozu wird die vom DZVhÄ erteilte Ausbildungsermächtigung (Diplom) benötigt und was ist hierfür nachzuweisen?

Damit Ausbildungsangebote zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ vom DZVhÄ anerkannt werden, müssen die Ausbilder beim DZVhÄ eine -> Ausbildungsbefugnis beantragen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer von der Ärztekammer verliehenen -> Weiterbildungsbefugnis.

Landesärztekammern, die keine Zusatzweiterbildung Homöopathie anbieten, erteilen auch keine entsprechende Weiterbildungsbefugnis, die nach den Richtlinien zum Diplom jedoch notwendig wäre, um Weiter- bzw. Ausbildungsangebote für das Diplom anerkennen zu können. In den betroffenen Regionen stellt der zuständige DZVhÄ-Landesverband daher ersatzweise eine Ausbildungsermächtigung aus.

Diese Ausbildungsermächtigung des DZVhÄ erhält auf Antrag, wer

  • das Homöopathie-Diplom seit mindestens fünf Jahren führt
    sowie
  • didaktische Fortbildungen (z.B. Moderatoren-Training, Leitung von Qualitätszirkeln, Didaktikseminare) im Umfang von mindestens zehn Stunden nachweisen kann.

Näheres unter -> § 3 Absatz 1 Ausbildungsanerkennungsrichtlinie.

3. Was ist eine Weiterbildungsbefugnis und wozu wird sie benötigt?

Landesärztekammern, die eine Zusatzweiterbildung Homöopathie anbieten, erteilen eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis, die Dozierende bzw. Ausbildende benötigen, um sich an anerkannten Weiterbildungsangeboten beteiligen zu dürfen.

Diese Weiterbildungsbefugnis ist nach den Richtlinien zum Diplom eine Voraussetzung dafür, um eine -> Ausbildungsbefugnis zum Homöopathie-Diplom erhalten zu können.

Landesärztekammern, die keine Zusatzweiterbildung Homöopathie anbieten, erteilen auch keine entsprechende Weiterbildungsbefugnis. In den betroffenen Regionen stellt der zuständige DZVhÄ-Landesverband daher eine -> Ausbildungsermächtigung aus.