Homöopathie-Diplom des DZVhÄ – Ausbildung auf höchstem Niveau

 

Der Deutsche Ärztetag 2018 hatte sich nachdrücklich für eine neue Musterweiterbildungsordnung mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen.

Doch in den darauffolgenden Jahren verlor die homöopathische Ausbildung an Bedeutung:

Heute bieten – von den insgesamt 17 Landesärztekammern – nur diese Kammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie an: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe.

 

Diplominhaber sind besonders erfahrene homöopathische Ärzte

Das oberste Ziel von ärztlich-homöopathischer Tätigkeit und Therapien ist die Sicherheit für den Patienten.

Hierfür sind die bestmögliche Weiter- und Fortbildung, Intervision, Teilnahme an Qualitätszirkeln und Supervision erforderlich.

Deshalb hat der DZVhÄ bereits nach Einführung der Weiterbildungsordnung (2004) frühzeitig beschlossen sich unabhängig zu machen und keine „Manövriermasse“ zu sein.

Der DZVhÄ und seine Landesverbände bieten der Ärzteschaft eine fundierte und vollständige Ausbildung in Homöopathie nach höchsten Standards.

 

Kriterien für Qualität

Die Diplom-Ausbildung mit sechs Wochenkursen à 40 Stunden (A- bis F-Kurse) sowie 300 Stunden Fallseminar inklusive Supervision entspricht dem Qualitätsniveau, wie es vor dem Jahre 2004 üblich und bewährt war. Die Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortbildung ist Bestandteil der Diplomrichtlinien des DZVhÄ und dient der Qualitätssicherung. Das Homöopathie-Diplom ist zu einem anerkannten Qualitätsstandard im Bereich der ärztlichen Homöopathie geworden. Es entspricht dem Wunsch von Ärzten, Patienten und Kostenträgern nach einer hohen fachlichen Qualifikation.

Sowohl transparente Richtlinien zur Zulassung von Weiter- und Fortbildungsangeboten in der Diplom-Ausbildung als auch Qualifikation und Erfahrungen der Dozentinnen und Dozenten untermauern den besonderen Qualitätsanspruch des DZVhÄ.

 

Homöopathie-Diplom des DZVhÄ – Zugangsvoraussetzung zu den Selektivverträgen Homöopathie

Die MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH hat mit zwei Dritteln der gesetzlichen Krankenkassen Selektivverträge zur Versorgung mit Klassischer Homöopathie abgeschlossen. Gemeinsam mit dem DZVhÄ wurden fachlich sinnvolle Verträge mit fair vergüteten Leistungen verhandelt.

Damit steht Vertragsärzten heute eine attraktive und rechtssichere Möglichkeit zur Verfügung, homöopathische Leistungen – den meisten ihrer gesetzlich versicherten Patienten – anzubieten.

In Selektivverträge Homöopathie eingeschriebene Ärzte
– sind zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt

– müssen über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügen.

Für einige Verträge ist das Diplom sogar die einzig mögliche Qualifikationsvoraussetzung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

https://www.mgl-gesund.de

 

Vorteile des Homöopathie-Diploms

  • Dokumentation einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung sowie regelmäßigen Fortbildung
  • Mehr therapeutischer Erfolg in Ihrer eigenen Praxis
  • Vorteile in der Honorierung Ihrer homöopathischen Leistungen über Selektivverträge mit dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ als Eingangsvoraussetzung
  • Möglichkeit zur Außenwerbung (Standort-Vorteil)
  • Besonderes Qualifizierungsmerkmal in der Rubrik „Arztsuche“ auf der Webseite des DZVhÄ
  • Die Ausbildung entspricht auch den Qualifikationskriterien des „European Committee for Homeopathy (ECH)“ für das europäische Diplom.
  • Auch in privatärztlicher Tätigkeit profitieren Sie als Diplominhaber von den Bemühungen des DZVhÄ um langfristig stabile Liquidationsmöglichkeiten.

 

Voraussetzungen für das Homöopathie-Diplom

Approbation als Ärztin / Arzt

und

  • 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten oder in einer vom DZVhÄ anerkannten Lehrpraxisoder
  • Facharztanerkennung Aufbau der Diplom-Ausbildung
  • Fallseminare einschließlich Supervision: 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen entsprechend dem Curriculum des DZVhÄ unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathieoder
  • 18 Monate kontinuierliche Weiterbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie.und
  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (A- bis F-Kurse). Zusätzlich zu den Kursen A bis D zwei weitere Kurse (Diplomkurse) E und F.und
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.und
  • Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig und muss anschließend neu beantragt werden. Diplominhaber müssen Fortbildungsnachweise über 100 Unterrichts-Stunden Einzelmittelhomöopathie in 5 Jahren für die Neuausstellung nachweisen und diese an den Diplombeauftragten des zuständigen Landesverbandes schicken. Für eine nahtlose Teilnahme an den Selektivverträgen der Managementgesellschaft muss dies spätestens 4 Wochen vor Ablauf (gültig bis …) erfolgen.

 

Fragen zum Homöopathie-Diplom?

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/ausbildung-zum-homoeopathie-diplom-des-dzvhae/

 

Struktur der homöopathischen Weiter- und Fortbildung

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.weiterbildung-homoeopathie.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/2019-01-01-Struktur-Weiter-und-Fortbildung-Hom.pdf

 

Persönliche Beratung durch den Arztservice des DZVhÄ

E-Mail arztservice@dzvhae.de

Telefon 030-325 97 34 2-20