Homöopathie-Diplom auf dem Praxisschild

Berufsrechtliche Rahmenbedingungen

Die aktuelle Sach- und Rechtslage zum „Homöopathie-Diplom“ auf dem Praxisschild finden Sie in unserem Download „Berufsrechtliche Rahmenbedingungen“ (pdf)

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Mitglieder des DZVhÄ finden das Logo des Homöopathie-Diploms im geschützten Mitgliederbereich. Oder Sie erhalten das Logo “Homöopathie-Diplom” als Version zum Herunterladen auf Anfrage entweder von Ihrem Landesverband oder von der DZVhÄ-Geschäftsstelle, Kontakt: info@dzvhae.de.

Häufige Fragen zum Homöopathie-Diplom

1. Was muss ich für den Erwerb des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ alles machen?

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  1. 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung (diese werden auf 2. angerechnet).
  1. Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich HomöopathieODER

    18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.

  1. Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  2. Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  3. Abschluss-Kolloquium beim zuständigen Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

2. Wie oft und wo werden die Kurse A-F angeboten?

Alle Kurse sollen bundesweit mindestens einmal jährlich stattfinden. Der DZVhÄ und seine Landesverbände sind darüber hinaus bestrebt, den Kurs A bundesweit zweimal pro Kalenderjahr anbieten zu können.

3. Muss ich die Kurse A-F in einer vorgeschriebenen Reihenfolge absolvieren?

Nein, allerdings erfolgt der Aufbau der kompletten Ausbildung einer inneren Logik, so dass die Einhaltung der Reihenfolge empfehlenswert ist. Auf jeden Fall sollte mit den Kursen A und B die Ausbildung begonnen werden. Dies sichert, dass im weiteren Verlauf die Beschäftigung mit der Homöopathie auf einer soliden Grundlage stattfinden kann.

4. Was bedeutet es, wenn ein Kurs nicht von der zuständigen Ärztekammer zertifiziert ist?

Sofern eine Ärztekammer keine Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie anbietet, erfolgt auch keine Akkreditierung entsprechender Kurse durch diese Ärztekammer. Daher übernimmt der DZVhÄ diese Akkreditierung: Nur vom DZVhÄ anerkannte Kurse A-F können für den Erwerb des Homöopathie-Diploms angerechnet werden. Es gelten die Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.

Sofern Kurse für Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie von einer Ärztekammer akkreditiert sind, erkennt der DZVhÄ die entsprechenden Veranstaltungen in der Regel auch für den Erwerb des Homöopathie-Diploms an. Setzen Sie sich im Vorfeld für eine Abklärung gern mit uns in Verbindung.

5. Kann ich für die Erlangung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ Kurse aus unterschiedlichen Bundesländern mischen?

Ja, alle Kurse A-F sind überregional kombinierbar. Wichtig ist, dass die Kurse vom DZVhÄ akkreditiert sind. Alle Kurse, die im offiziellen DZVhÄ-Veranstaltungskalender geführt werden, verfügen über die notwenige Akkreditierung. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte.

6. Können im Rahmen der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie bzw. im Rahmen der Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch als Webinar/Fernseminar angebotene Kurse A-F besucht werden?

Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Weiterbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). In Hinblick auf die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie entscheidet die jeweilige Landesärztekammer, beim Homöopathie-Diplom der regional zuständige Landesverband des DZVhÄ. Sofern die Anerkennung durch eine Ärztekammer vorliegt, übernimmt der DZVhÄ diese in der Regel. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.

7. Unterstützt mich der DZVhÄ auf der Suche nach einer geeigneten Lehrpraxis für die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie bzw. für eine andere fachärztliche Weiterbildung, wenn ich diese in einer Praxis mit homöopathischem Profil absolvieren möchte?

Ja, bitte wenden Sie sich an unseren für Ihre Region zuständigen Landesverband oder an die Bundesgeschäftsstelle unter Telefon 030 - 325 97 340 oder E-Mail arztservice@dzvhae.de.

8. Die für mich zuständige Landesärztekammer bietet keine Zusatzweiterbildung Homöopathie an. Was kann ich tun?

Die Struktur der ärztlichen Weiterbildung, die auch die Zusatzbezeichnung Homöopathie umfasst, definiert die Bundesärztekammer (Musterweiterbildungsordnung MWBO). Nicht alle Landesärztekammern übernehmen die MWBO unverändert. Daher verleihen nicht alle Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Auch differiert im Einzelfall die genaue Ausgestaltung der Weiterbildung, z.B. hinsichtlich ihres Umfangs Kurse A-D bzw. A-F. Im Rahmen des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist bundesweit jedoch für jeden interessierten Arzt eine fundierte homöopathische Ausbildung (Kurse A-F) verfügbar, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließt. Weitere Informationen zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ finden Sie auf dieser Website.

9. Wird mein ECH-Diplom bei der Ausstellung eines Homöopathie-Diploms des DZVhÄ angerechnet?

Die Anrechnung eines Homöopathie-Diploms des ECH auf ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ mit fünfjähriger Laufzeit erfolgt in Abhängigkeit des Ausstellungsdatums des ECH-Diploms: Erfolgt die Beantragung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des ECH-Diploms, sind neben dem Ablegen einer kostenpflichtigen Prüfung vor dem zuständigen DZVhÄ-Landesverband entsprechend der Abschlussprüfung zum Homöopathie-Diplom keine weiteren Nachweise zu erbringen. Mit Beginn des vierten Jahres nach Ausstellung des ECH-Diploms sind neben der in jedem Fall abzulegenden oben genannten Prüfung mit dem Antrag pro weiterem Jahr der Laufzeit Fortbildungsnachweise im Umfang von zwanzig Stunden, jedoch nicht mehr als 100 Stunden, entsprechend den Bestimmungen der geltenden Richtlinien zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ vorzulegen. Die Fortbildungsnachweise dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als fünf Jahre sein. Für verbleibende Zeiträume von weniger als einem Jahr muss der Fortbildungsnachweis nicht anteilig erbracht werden. Ein gemeinsam mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ ausgestelltes Diplom des ECH (Doppeldiplom) kann nicht auf ein DZVhÄ-Diplom angerechnet werden.

10. Ersetzt ein Master-Titel die Weiterbildung Homöopathie bei der Ärztekammer?

Der Master-Titel wurde europaweit für die unterschiedlichsten Fächer und Ausbildungsbereiche eingeführt und ist ein universitärer Abschluss. Die Weiterbildung Homöopathie beginnt erst nach der Approbation. Sie wird mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschlossen, die nur von den Ärztekammern vergeben wird.

11. Gibt es schulmedizinische Voraussetzungen neben der Diplom-Ausbildung, um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben?

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind bei den Landesärztekammern Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten gefordert, in den anderen Bundesländern ein Facharzt. Für den Erwerb des Homöopathie-Diplom sind 24 Monate Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten Voraussetzung ODER in einer vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungspraxis (siehe Weiterbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.3). Bitte beachten: Die Weiterbildungsermächtigung für Homöopathie gilt in der Regel nur für maximal 6 Monate.

12. Kann ich als Arzt/Ärztin, die sich erst in der Homöopathieweiterbildung befindet, schon an einem Homöopathiequalitätszirkel teilnehmen?

Qualitätszirkel sind auch offen für Kollegen, die noch in der Weiterbildung sind; sie werden aber nicht für die Weiterbildungszeiten angerechnet. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.

1. Gibt es Diplompunkte fürs Selbststudium?

Lesen macht schlau! Für das erfolgreich nachgewiesene Selbststudium der Allgemeinen Homöopathischen Zeitung (AHZ), erhalten Sie pro Ausgabe bis zu drei Diplomfortbildungspunkte. Hierzu muss jeweils der veröffentlichte Fragenkatalog (Multiple-Choice-Fragen) beantwortet werden. Beachten Sie, dass die Herausgebenden nicht für jede Ausgabe diese Möglichkeit anbieten.

2. Kann ich einen Kurs A-F als Fortbildung besuchen?

Ja, die Wiederholung eines vom DZVhÄ anerkannten Kurses A-F (oder Teile hiervon) aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung ist auch zu Fortbildungszwecken möglich. Erteilt wird 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten (max. 8 Fortbildungspunkte/Tag).

3. Können zur Erfüllung der bestehenden Fortbildungsverpflichtungen rund um das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ auch Webinare/Fernseminare besucht werden?

Ja, Webinare/Fernseminare sind grundsätzlich geeignete Veranstaltungsformate, sofern die üblichen an Fortbildungsveranstaltungen gestellten Anforderungen erfüllt werden (u.a.: 1. Veranstaltung richtet sich an Ärzte, 2. Ärztlicher Leiter nimmt an der Veranstaltung teil, 3. Möglichkeit für Fragen und Diskussion [Interaktion]). Über die Anerkennung entscheidet der regional für eine Veranstaltung zuständige Landesverband des DZVhÄ, der auch Fragen hierzu beantwortet. Im Veranstaltungskalender des DZVhÄ sind Webinare/Fernseminare entsprechend gekennzeichnet.

4. Aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 konnte ich nicht ausreichend Fortbildungsnachweise sammeln. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung?

Für alle Homöopathie-Diplome, deren Gültigkeit vollständig oder anteilig in den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2020 fällt, wird die Nachweisfrist der notwendigen Fortbildungen zur erneuten (Folge-) Ausstellung des Diploms um neun Monate verlängert. Auch nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit behält Ihr Diplom also für weitere neun Monate im Rahmen dieser Kulanzregelung seine Gültigkeit. Sie haben neun Monate mehr Zeit, die für ein Folgediplom insgesamt 100 notwendigen Fortbildungspunkte zu sammeln. Ggf. passt die DZVhÄ Managementgesellschaft Ihre Teilnahme an den Selektivverträgen automatisch entsprechend an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens acht Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist ein, um ein Anschlussdiplom ohne zeitliche Lücken zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass eine weitere Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der DZVhÄ kann nicht gewährleisten, dass sich andere Stellen, denen das Diplom ggf. vorgelegt wird, unserer Handhabung anschließen.

5. Wie reiche ich meine Fortbildungsnachweise zur Überprüfung des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ein?

Ausstehend

6. Mein Diplom wurde mir aberkannt, da ich den Fortbildungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen bin. Wie kann ich es wieder erlangen?

Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.

7. Welche Qualifikation brauche ich, um eine Fortbildung anzubieten, die vom DZVhÄ anerkannt wird?

Der Leiter einer Fortbildungsmaßnahme soll das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben und von dem zuständigen Landesverband des DZVhÄ als langjährig in Einzelmittelhomöopathie tätiger Arzt anerkannt sein. Das wird geregelt in der Fortbildungsanerkennungsrichtline §4,1. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.

8. Vergibt der DZVhÄ Fortbildungspunke für Mischveranstaltungen (Homöopathie und Nicht-Homöopathie)?

Homöopathische Fort- und Weiterbildungen, die schulmedizinisches Grundlagenwissen bis zu einem Anteil von 25 % der Gesamtstundenzahl anbieten, werden mit voller Stundenzahl anerkannt. Für andere Mischveranstaltungen vergibt der DZVhÄ keine Fortbildungspunkte.

9. Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?

Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).

10. Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Für Qualitätszirkel werden pro Jahr maximal 12 Fortbildungspunkte auf das Homöopathie-Diplom angerechnet. Anerkannte QZ stehen unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die reguläre für die Teilnahme an einem Qualitätszirkels.

11. Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Für die Teilnahme an einem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die jeweilige Veranstaltung auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen erfasst ist und Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Es werden sechs Punkte pro Tag bzw. max. 20 Punkte für die gesamte Teilnahme an einem anerkannten mehrtägigigen Kongress vergeben. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom werden im Fall von besuchten ausländischen Kongressen Teilnahmebescheinigungen auch ohne die Angabe der sonst notwendigen Registrierungsnummer oder der Anzahl der zuerkannten Diplom-Punkte akzeptiert, da in der Regel keine speziellen Bescheinigungen für deutsche Teilnehmer ausgestellt werden.

12. Müssen inhaltlich identische Veranstaltungen, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt werden, von den jeweiligen DZVhÄ-Landesverbänden anerkannt werden?

Ja, jede Veranstaltung muss für die Registrierung von dem LV genehmigt werden, zu dem der Veranstaltungsort gehört – auch wenn sie identisch schon in einem anderen LV stattfand und über diesen registriert worden ist.

13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?

Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.