Homöopathie-Definition des DZVhÄ

Homöopathie-Definition des DZVhÄ

Foto: DZVhÄ

Die Homöopathie

Die Homöopathie ist eine Arzneitherapie, die vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Ihre wichtigsten Kennzeichen sind die gezielte Arzneimittelwahl mit Hilfe der Ähnlichkeitsregel, die sich nach den individuellen Krankheitszeichen und Persönlichkeitsmerkmalen des Patienten richtet, die Erkenntnis der Arzneikräfte durch Prüfungen an Gesunden sowie die Verwendung der Arzneimittel in potenzierter Form und kleiner Dosis.

Herkunft

Das Wort „Homöopathie“ ist abgeleitet aus den griechischen Stämmen „homoios“ – ähnlich und „pathos“– Leiden, Krankheit. Bereits in den Schriften der Schule von Hippokrates findet sich in dem Buch „Von den Stellen des Menschen“ die folgende Formulierung: „Durch das Ähnliche entsteht die Krankheit und durch Anwendung des Ähnlichen wird die Krankheit geheilt“; aber erst der deutsche Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843), der auch eine anerkannte Autorität in Chemie und Pharmakologie war, hat dieses Ähnlichkeitsprinzip systematisch ausgearbeitet, klinisch erprobt, erfolgreich praktiziert und im „Organon der Heilkunst“ veröffentlicht.

Grundlagen

Wie Hahnemann selbst sagt, sind die Grundlagen der Homöopathie „Beobachten, Nachdenken und Erfahrung“, also klinische Beobachtungen und Erfahrungen ohne weltanschauliche und spekulative Elemente. Insofern ist die Homöopathie eine reine, ärztliche Wissenschaft. Auch in der modernen Medizin hat es sich gezeigt, dass bei aller theoretischen Vorarbeit die klinische Prüfung zur endgültigen Beurteilung einer Therapie unverzichtbar ist.

1. Die Ähnlichkeitsregel „Similia similibus curentur“

Experimentell hatte Hahnemann erkannt, dass jedes Arzneimittel genau die Beschwerden heilt, die es in ähnlicher Form auch erzeugen kann. Hahnemann wies nach, dass es sich bei dieser Ähnlichkeit zwischen verursachten und geheilten Beschwerden nicht um „paradoxe“ Einzelfälle handelt, sondern um eine biologische Gesetzmäßigkeit, die allgemein gültig und therapeutisch nutzbar ist. Diese gesetzmäßige Ähnlichkeit ist das Wesentliche der Homöopathie.

2. Die Arzneimittelprüfung an gesunden Menschen

Um festzustellen, welche Beschwerden und Krankheiten ein Arzneimittel erzeugen und damit auch heilen kann, werden die homöopathischen Arzneimittel an gesunden Menschen unter Beobachtung eines erfahrenen homöopathischen Arztes geprüft. Zusammen mit toxikologischen und klinischen Beobachtungen werden die Ergebnisse der Arzneimittelprüfungen systematisch geordnet und veröffentlicht. So entstehen die so genannten „Arzneimittelbilder“ als umfassende Beschreibung der Wirkung jedes einzelnen Arzneimittels.

3. Die individuelle Mittelwahl

Das homöopathisch passende Arzneimittel wird in jedem Krankheitsfall individuell gewählt, das heißt, die Wahl wird von den „sonderlichen, ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Zeichen und Symptomen des Krankheitsfalles“ (Organon 6. Auflage § 153) bestimmt.