Fortbildung

FAQs der Fortbildung Homöopathie

Wie viele Fortbildungspunkte werden bei Einreichung von Falldokumentationen anerkannt?

Im Rahmen der Teilnahme am Falldatenbankprojekt „Empirium“ der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) vergibt WissHom pro Quartal drei Fortbildungspunkte, soweit mindestens drei Fälle entsprechend der geltenden Vorgaben eingereicht werden. Interessierte Ärzte finden weitere Informationen auf der Homepage von WissHom oder wenden sich für nähere Auskünfte direkt an WissHom (info@falldokumentation.de).

Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben? Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Bis 31.12.2010 werden maximal 15 Fortbildungspunkte über QZ anerkannt, ab 01.01.2011 nur noch 12 Fortbildungspunkte. Ab 2011 muss der QZ unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom stehen.

Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)?

Wie viele DZVhÄ-Fortbildungspunkte werden für ausländische Kongresse vergeben (z.B. LMHI Kongress)? Für die Teilnahme an dem ganztägigen wissenschaftlichen Kongressprogramm werden pro Tag maximal 6 Fortbildungspunkte anerkannt. Bitte achten Sie grundsätzlich darauf, dass die Veranstaltung vom DZVhÄ anerkannt ist und dass Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung erhalten. Die Diplombeauftragten des jeweiligen DZVhÄ-Landesverbands akzeptieren ab sofort die ausgestellten Teilnahmebelege auch ohne die spezifische Angabe von Diplom-Punkten im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung zum Homöopathie-Diplom, da die LMHI in der Regel keine speziellen Bescheinigungen nur für deutsche Teilnehmer ausstellt. Die Veranstaltung ist auf der Registrierungsliste der vom DZVhÄ anerkanten Fortbildungen eingetragen, es werden 6 Punkte pro Tag bzw. 20 Punkte für die Gesamt-Teilnahme anerkannt.
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