6. Mein Diplom wurde mir aberkannt, da ich den Fortbildungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen bin. Wie kann ich es wieder erlangen?
Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.
Es müssen mindestens 100 Fortbildungspunkte aus den letzten 5 Jahren vom DZVhÄ anerkannt werden.