Unter welchen Bedingungen werden DZVhÄ-Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkeln vergeben?

Die grundsätzlichen Regelungen können in der Fortbildungsanerkennungs-Richtlinie § 4 Abs.2 nachgelesen werden. Bis 31.12.2010 werden maximal 15 Fortbildungspunkte über QZ anerkannt, ab 01.01.2011 nur noch 12 Fortbildungspunkte. Ab 2011 muss der QZ unter der Leitung eines Moderators mit gültigem Homöopathie-Diplom stehen. Für die Rolle der Leitung eines Qualitätszirkels bekommt der Leiter keine zusätzlichen Punkte angerechnet, sondern die selbe Punktzahl, wie die regulären Teilnehmer des Qualitätszirkels.