13. Werden Heilpraktiker-Veranstaltungen für Fortbildungspunkte des DZVhÄ anerkannt?
Die den DZVhÄ-Richtlinien inhaltlich entsprechenden Heilpraktikerveranstaltungen können nur dann DZVhÄ-Fortbildungspunkte bekommen, wenn sie unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter einer anzuerkennenden Fortbildungsveranstaltung muss nicht Mitglied sein, sollte aber das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben.